I. Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Breitenburg gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Breitenburg. Das Hotel Breitenburg ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13,14 BGB.
  5. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahmen-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel Breitenburg abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

II. Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Hotelangebotes durch den Kunden zustande. Die Zimmerbuchung soll in Textform bestätigt werden.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel Breitenburg kann ohne Grund jedem Gast den Zugang des Hotels verbieten.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung, sonn- und feiertags ab 16 Uhr. Der SPA Bereich kann am Anreisetag bereits ab 7 Uhr genutzt werden.
  3. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel Breitenburg über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15 Uhr werden 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) berechnet.
  4. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5,00 pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Veranstaltungen und Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
  9. Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des Hotels nicht gestattet. Gästen, die dennoch im Zimmer rauchen, wird eine Reinigungs- bzw. Ausfallgebühr in Höhe von € 200,00 in Rechnung gestellt.
  10. Der Kunde kann auf dem Freigelände einen Parkplatz seiner Wahl belegen (ausgenommen die mit E-Ladestationen). Dieser wird mit € 10,00 je Nacht und Fahrzeug berechnet.

IV. Rücktritt, Stornierung, Reduzierung

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel Breitenburg Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel Breitenburg den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel Breitenburg hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Breitenburg den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen: a)Außerhalb von Feiertagen 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung nach 18 Uhr am Anreisetag des Leistungszeitraums dem Hotel Breitenburg zugeht. b) Für Sonderveranstaltungen 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 28 Tage (bis 18 Uhr) vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel Breitenburg zugeht.
  2. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  3. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendung der Hotelleistungen erwirbt.
  4. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

V. Rücktritt des Hotel

  1. Sofern das Hotel Breitenburg die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
  2. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.
  3. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden; – das Hotel Breitenburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, der Sicherheit oder dem Ansehen schadet.

VI. Haftung des Hotel

  1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel Breitenburg bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das Hotel Breitenburg und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunden vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von € 3.500,00. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von € 3.500,00 der Betrag von € 800,00. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als € 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als € 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Regelung des VI. Ziffer 1.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur entsprechend VI. Ziffer 1.
  4. Eine Haftung des Hotel Breitenburg für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.

VII. Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht vom Hotel Breitenburg neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sogenannten Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Das Hotel Breitenburg haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

VIII. Zusätzliche Bestimmungen für Veranstaltungsleistungen

  1. Der Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag ist bis 3 Monate (90 Tage) vor dem Veranstaltungstag kostenfrei möglich. Tritt der Kunde weniger als 3 Monate (89 Tage) vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, 40% der vorab gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen, weniger als 2 Monate (59 Tage) berechnet das Hotel Breitenburg 80% des Gesamtpreises. Bei Rücktritt 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder kurzfristiger werden 100% der Gesamtleistung in Rechnung gestellt. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zu Grunde gelegt und entsprechend der angegebenen Prozentsätze in Rechnung gestellt.
  2. Änderung der Teilnehmerzahl: Die bei der Angebotsabgabe bzw. Buchung genannte Teilnehmerzahl darf sich maximal um 20% verringern. Darüber hinaus behält sich das Hotel Breitenburg vor, eine Anpassung der Leistungspreise vorzunehmen. Die Personenzahl mit Nennung bis 5 Tage vor der Veranstaltung gilt als die zu berechnende Personenzahl (bei einem größeren Gästeaufkommen gilt dies nicht). Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis, um die von ihm nachzuweisenden, auf Grund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  4. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
  5. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotel Breitenburg berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Breitenburg eine Anschlussgebühr verlangen. Störungen an vom Hotel Breitenburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel Breitenburg diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  6. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  7. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen des Hotel Breitenburg. Das Hotel Breitenburg übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotel Breitenburg. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel Breitenburg berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel Breitenburg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel Breitenburg abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel Breitenburg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel Breitenburg für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

X. Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotelbetriebs Hotel Breitenburg.

XI. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Itzehoe. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeineren Gerichtsstand im Inhalt hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotel Breitenburg.

XII. Deutsches Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.